Gesamtartikel

Gebrauchtwagen: Europarichter fällen Richtungsentscheidung

Gute Nachrichten für Gebrauchtwagen-Käufer: Diese müssen im ersten halben Jahr nach dem Kauf nicht nachweisen, dass ein Defekt bereits bei der Übergabe bestanden hat. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hervor. Die Entscheidung müssen nun nationale Gerichte umsetzen.

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Düsseldorf - 08.06.2015 - 
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Artikel Nr. 135625
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Redakteur: Thomas Schneider


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