Gesamtartikel

Langstrecken-Pflicht für Diesel-Pkw

Kurzstrecken-Fahrer aufgepasst: Käufer eines Diesel-Pkw müssen den Wagen regelmäßig auch auf längeren Strecken nutzen, um den vollen Gewährleistungs-Anspruch zu behalten.

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Düsseldorf - 29.06.2015 - 
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Artikel Nr. 135898
Wortanzahl 293
Redakteur: Thomas Schneider


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