Gesamtartikel
Langstrecken-Pflicht für Diesel-Pkw
Kurzstrecken-Fahrer aufgepasst: Käufer eines Diesel-Pkw müssen den Wagen regelmäßig auch auf längeren Strecken nutzen, um den vollen Gewährleistungs-Anspruch zu behalten.
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Düsseldorf - 29.06.2015 -
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Artikel Nr. 135898
Wortanzahl 293
Redakteur: Thomas Schneider
VW