Gesamtartikel
Pedelec: Haftung nur bei Verschulden
Ein Pedelec ist laut Straßenverkehrsgesetz kein Kraftfahrzeug, und deshalb haftet der Fahrer auch nicht unabhängig vom Verschulden für Unfallschäden.
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Düsseldorf - 11.08.2015 -
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Artikel Nr. 136539
Wortanzahl 278
Redakteur: Walther Wuttke
Pressedienst Fahrrad