Gesamtartikel

Brennender "Blitzer" ist keine Brandstiftung

Nicht selten hört man von Autofahrern, die wutentbrannt "Blitzer" anzünden. Das ist natürlich eine Straftat. Doch was sagt der Gesetzgeber dazu?

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Düsseldorf - 01.09.2015 - 
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Artikel Nr. 136856
Wortanzahl 365
Redakteur: Ralf Loweg


Matthias Bozek / pixelio.de