Gesamtartikel
Europäischer Gerichtshof stärkt Fluggast-Recht
Wird ein Flug aufgrund technischer Mängel annulliert, muss die Fluggesellschaft einen Ausgleich leisten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt bestätigt. Doch es gibt Ausnahmen.
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Düsseldorf - 18.09.2015 -
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Artikel Nr. 137148
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Redakteur: Lars Wallerang
Fraport AG