Gesamtartikel

Alkohol-Fahrt: Wiederholungstäter trifft es hart

Keine Gnade bei Wiederholungstätern: Wird ein Autofahrer bereits zum zweiten Mal dabei erwischt, dass er sich betrunken ans Steuer seines Wagens setzt, dürfen die Behörden bei der neuerlichen Alkoholfahrt von einer vorsätzlichen Tat ausgehen.

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Düsseldorf - 05.10.2015 - 
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Artikel Nr. 137379
Wortanzahl 144
Redakteur: Thomas Schneider


Polizei Mettmann