Gesamtartikel

Airlines müssen auf Entschädigungs-Ansprüche hinweisen

Wenn ein Flug erst verspätet startet oder gar ganz ausfällt ist das für Reisende ein echtes Ärgernis. Umso mehr, wenn die verantwortliche Airline die Kunden im Unklaren darüber lässt, dass ihnen in diesem Fall eine Entschädigung bzw. eine Übernachtung im Hotel zusteht. Eben das tat die Fluggesellschaft Germania und erhielt dafür einen Rüffel des Landgerichts Berlin.

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Düsseldorf - 06.11.2015 - 
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Artikel Nr. 137904
Wortanzahl 234
Redakteur: Thomas Schneider


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