Gesamtartikel
Autofahren: Dashcams nun doch als Beweismittel?
Die Ablehnung deutscher Gerichte gegen die Aufzeichnungen von sogenannten "Dashcams" als Beweismittel bröckelt. Nürnberger Richter ließen das Bildmaterial einer solchen Frontscheiben-Kamera für Pkw zu, um einen Unfallhergang nachzuvollziehen.
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Düsseldorf - 09.11.2015 -
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Artikel Nr. 137919
Wortanzahl 57
Redakteur: Thomas Schneider
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