Gesamtartikel

Autokauf: Wo arglistige Täuschung anfängt

Verkauft eine Privatperson einen Pkw, gelten andere Spielregeln als bei Verkäufen durch Händler. Zum Beispiel können bei "Amateuren" Sachmängelansprüche auf ein Jahr reduziert werden. Das gilt aber nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel "arglistig verschweigt", urteilte ein Gericht. Und dazu muss nicht einmal zwingend ein böser Wille gehören.

Textanfang:

Düsseldorf - 16.11.2015 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 138046
Wortanzahl 218
Redakteur: Thomas Schneider


BDV/Dreyling