Gesamtartikel

Ratgeber: Pflichtaufgabe Winterdienst

Für Millionen Deutsche ist auch in diesem Winter wieder Schnee schippen angesagt. Denn Gehwege an privaten Grundstücken müssen vom Hauseigentümer geräumt werden. Auch viele Mieter müssen den Winterdienst erledigen, denn die meisten Vermieter delegieren diese Pflichtaufgabe an sie, statt eine Firma zu beauftragen. Dabei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten, um nicht über geltende Vorschriften zu stolpern.

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Düsseldorf - 01.12.2015 - 
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Artikel Nr. 138277
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Redakteur: Thomas Schneider


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