Gesamtartikel

Inline-Skater sind auch nur Fußgänger

Inline-Skater sind die "schnelleren Fußgänger", dennoch gelten für sie die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für den "gemeinen" Fußgänger, auch wenn das Tempo dem eines Fahrzeugs gleich kommt.

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Düsseldorf - 08.05.2001 - 
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Artikel Nr. 1388
Wortanzahl 115
Redakteur: Karin Linke