Gesamtartikel

Handyverbot: Auch Radler müssen zahlen

Unter Autofahrern hat sich allmählich herumgesprochen, dass die Nutzung des Handys ohne Freisprecheinrichtung am Lenkrad Bußgeld und Punktesammeln bedeutet. Weniger bekannt ist, dass diese Vorschrift auch für Radfahrer gilt.

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Groß-Gerau - 15.02.2016 - 
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Artikel Nr. 139130
Wortanzahl 197
Redakteur: Michael Kirchberger


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