Gesamtartikel

Trunkenheit und Kurvenunfall - Vollkasko braucht nicht zahlen

Unterhalb von 1,1 Promille liegt zwar noch keine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Unter Umstände zahlt aber die Vollkaskoversicherung nicht.

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Neustadt/Wied - 11.09.2002 - 
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Artikel Nr. 13954
Wortanzahl 53
Redakteur: Michael Winterscheidt