Gesamtartikel

Regress nach der Unfallflucht

Wer Unfallflucht begeht, wird dafür gleich doppelt zur Verantwortung gezogen: Einmal von Polizei und Justiz. Und dann auch noch von seiner Versicherung, wenn die nämlich durch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort erhöhte Kosten bei der Schadensregulierung hat.

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Groß-Gerau - 17.03.2016 - 
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Artikel Nr. 139555
Wortanzahl 184
Redakteur: Rudolf Huber


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