Gesamtartikel

Auto-Diebstahl: Tacho-Manipulation mal anders

Macht ein Autofahrer nach einem Diebstahl falsche Angaben zum Fahrzeug, darf seine Versicherung ihm die eigentlich fällige Entschädigung komplett streichen. Das gilt zum Beispiel für die Laufleistung.

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Groß-Gerau - 30.03.2016 - 
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Artikel Nr. 139706
Wortanzahl 90
Redakteur: Thomas Schneider


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