Ein Unfallgeschädigter darf auch im Fall einer fiktiven Schadensabrechnung nicht ohne Weiteres von der Versicherung an eine mehr als 20 Kilometer entfernte Werkstatt verwiesen werden. Auch wenn diese günstiger sei, müsse berücksichtigt werden, ob der weitere Weg dem Geschädigten zumutbar ist.
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Groß-Gerau - 19.12.2016 -
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