Gesamtartikel

Urteil: Werkstatt sollte ortsnah sein

Ein Unfallgeschädigter darf auch im Fall einer fiktiven Schadensabrechnung nicht ohne Weiteres von der Versicherung an eine mehr als 20 Kilometer entfernte Werkstatt verwiesen werden. Auch wenn diese günstiger sei, müsse berücksichtigt werden, ob der weitere Weg dem Geschädigten zumutbar ist.

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Groß-Gerau - 19.12.2016 - 
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Artikel Nr. 139966
Wortanzahl 225
Redakteur: Michael Kirchberger


Polizeiinspektion Delmenhorst - Oldenburg