Gesamtartikel
Hehlerware Auto
Unwissenheit schützt nicht vor Beschlagnahmung: Dieses Motto gilt für Autokäufer, die ein gestohlenes Fahrzeug erwerben. Zudem ist der Fahrer nicht versichert, wenn er mit der Hehlerware unterwegs ist.
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Groß-Gerau - 27.07.2016 -
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Artikel Nr. 141320
Wortanzahl 208
Redakteur: Thomas Schneider
ADAC