Gesamtartikel

Dashcam-Videos als Beweismittel: Zweierlei Maß?

Eine neue Möglichkeit für Autofahrer, sich im Straßenverkehr abzusichern, sind die seit einigen Jahren erhältlichen Dashcams für die Windschutzscheibe - theoretisch. Damit kann das Verkehrsgeschehen aufgezeichnet werden. Das Problem: Die Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht war bislang nicht möglich. Jetzt aber hat das Oberlandesgericht Stuttgart genau das akzeptiert.

Textanfang:

Groß-Gerau - 12.08.2016 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 141557
Wortanzahl 154
Redakteur: Thomas Schneider


Nextbase