Gesamtartikel
Dashcam-Videos als Beweismittel: Zweierlei Maß?
Eine neue Möglichkeit für Autofahrer, sich im Straßenverkehr abzusichern, sind die seit einigen Jahren erhältlichen Dashcams für die Windschutzscheibe - theoretisch. Damit kann das Verkehrsgeschehen aufgezeichnet werden. Das Problem: Die Verwendung der Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht war bislang nicht möglich. Jetzt aber hat das Oberlandesgericht Stuttgart genau das akzeptiert.
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Groß-Gerau - 12.08.2016 -
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Artikel Nr. 141557
Wortanzahl 154
Redakteur: Thomas Schneider
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