Gesamtartikel

Fahrtkosten absetzen auf die dreiste Art

So mancher Freiberufliche ist im Einreichen von Fahrtkosten beim Finanzamt mindestens so geübt wie in seinem Job selbst. Und dies als Werbungskosten abzusetzen, ist ja auch völlig rechtens; übertreiben sollten es Autofahrer aber nicht, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes zeigt.

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Groß-Gerau - 05.09.2016 - 
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Artikel Nr. 141902
Wortanzahl 161
Redakteur: Thomas Schneider


Tomicek/LBS