Gesamtartikel

Führerschein weg bei Straftat

Der Führerschein kann bereits jetzt von Straftätern auch dann eingezogen werden, wenn die Tat nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Fehlverhalten im Straßenverkehr steht. Das geht aus einem Gerichtsurteil hervor. Was war passiert?

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Groß-Gerau - 14.09.2016 - 
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Artikel Nr. 142056
Wortanzahl 212
Redakteur: Wolfgang Peters


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