Gesamtartikel

Recht: Rückwärtseinparker in Mitschuld

Ein Fahrer, der sein Fahrzeug rückwärts in eine Parklücke rangieren will, muss besondere Vorsichtig walten lassen. Denn wenn es zu einer Kollision mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug kommt, haftet der einparkende Fahrer meist mit.

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Groß-Gerau - 13.10.2016 - 
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Artikel Nr. 142487
Wortanzahl 212
Redakteur: Michael Kirchberger


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