Gesamtartikel

Autokäufer hat Recht auf einwandfreien Zustand

Wer einen Neuwagen kauft, hat uneingeschränkten Anspruch auf den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 26. Oktober 2016 entschieden. Der Kunde müsse, selbst wenn der Schaden nur geringfügig ist, grundsätzlich weder den Kaufpreis zahlen noch das Fahrzeug abnehmen, bevor der Mangel beseitigt ist.

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Groß-Gerau - 28.10.2016 - 
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Artikel Nr. 142729
Wortanzahl 338
Redakteur: Michael Kirchberger


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