Gesamtartikel

Räumpflicht: Was tun, wenn's friert

In vielen Teilen Deutschlands müssen sich Verkehrsteilnehmer jetzt auf widrige Straßenverhältnisse einstellen. Zwar rücken dann wieder Räumfahrzeuge aus, um für halbwegs befahrbare Wege zu sorgen - in der Fläche ist das aber nicht umsetzbar. Und die Räum- und Streupflicht von Städten und Gemeinden gilt auch nicht immer und überall.

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Groß-Gerau - 11.11.2016 - 
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Artikel Nr. 142933
Wortanzahl 289
Redakteur: Thomas Schneider


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