Gesamtartikel

Alkohol-Fahrt im Ausland: Haft und Beschlagnahmung des Autos droht

In Deutschland werden einkommensabhängige Strafen im Straßenverkehr nur dann verhängt, wenn es sich um eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches handelt. Dazu zählen unter anderem schwerere Fälle von Trunkenheit am Steuer und Verkehrsverstöße mit Gefährdung von Leib und Leben Dritter. Andere Delikte werden laut Gesetz als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

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Groß-Gerau - 08.12.2016 - 
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Artikel Nr. 143341
Wortanzahl 329
Redakteur: Michael Kirchberger


Polizei Mettmann