Gesamtartikel

Autokauf: "Wasserlagerung" muss erwähnt werden

Hat ein gebrauchtes Fahrzeug für längere Zeit - etwa infolge eines Unfalles - im Wasser gelegen, ist ein Autohändler verpflichtet, einen Kaufinteressenten darüber aufzuklären.

Textanfang:

Würzburg - 26.09.2002 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 14342
Wortanzahl 126
Redakteur: Karin Linke