Gesamtartikel
Autokauf: "Wasserlagerung" muss erwähnt werden
Hat ein gebrauchtes Fahrzeug für längere Zeit - etwa infolge eines Unfalles - im Wasser gelegen, ist ein Autohändler verpflichtet, einen Kaufinteressenten darüber aufzuklären.
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Würzburg - 26.09.2002 -
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Artikel Nr. 14342
Wortanzahl 126
Redakteur: Karin Linke