Gesamtartikel

Hoverboard-Fahrer muss zahlen

Hoverboards sind Freizeitgeräte und für den Straßenverkehr nicht zugelassen: Diese Regelung muss ein Fahrer eines solchen durch Gewichtsverlagerung gesteuerten Vehikels nun auf die harte Tour lernen. Wegen des Führens eines unversicherten Kraftfahrzeugs muss der Mann nun 450 Euro Strafe zahlen.

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Groß-Gerau - 14.12.2016 - 
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Artikel Nr. 143428
Wortanzahl 81
Redakteur: Thomas Schneider


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