Gesamtartikel

Kfz-Versicherung muss bei Verdacht auf Trickserei nicht zahlen

Nicht jeder Verkehrsunfall geschieht zufällig, doch fingierte Zusammenstöße sind nur schwer eindeutig nachzuweisen. Das ist auch gar nicht nötig, um den Betrügern das Wasser abzugraben - also eine Regulierung des Schadens zu verweigern. Das dürfen Versicherungen laut einem Gerichtsurteil bereits bei einem begründeten Verdacht.

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Groß-Gerau - 19.01.2017 - 
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Artikel Nr. 143896
Wortanzahl 207
Redakteur: Thomas Schneider


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