Gesamtartikel
Buspassagiere müssen sich festhalten
Stürzt ein Fahrgast, weil der Bus ruckt, kann Eigenverschulden vorliegen.
Textanfang:
Stuttgart - 30.09.2002 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 14399
Wortanzahl 77
Redakteur: Karin Linke