Gesamtartikel
Alkoholfahrt: Beifahrer bei Unfall mitschuldig
Vorsicht bei der Auswahl der Mitfahr-Gelegenheit: Wer bei einem Betrunkenen im Auto mitfährt, trägt bei einem Unfall unter Umständen eine Mitschuld. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
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Groß-Gerau - 16.02.2017 -
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Artikel Nr. 144299
Wortanzahl 261
Redakteur: Thomas Schneider
DVR