Gesamtartikel

Kaufinteressenten haften bei Unfall auf der Probefahrt

Kommt es auf einer Probefahrt mit einem von Privatpersonen zum Verkauf angebotenen Wagen zu einem Unfall, haftet der Interessent am Steuer unter Umständen für einen Teil des entstandenen Schadens.

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Groß-Gerau - 21.02.2017 - 
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Artikel Nr. 144373
Wortanzahl 201
Redakteur: Thomas Schneider


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