Gesamtartikel

Auch Radler müssen Maß halten

Überholt ein Fahrradfahrer einen "Artgenossen", muss er darauf achten, diesen nicht zu behindern und einen entsprechenden seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten. Hält er nicht genügend Abstand, haftet er für Unfallschäden.

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Groß-Gerau - 15.03.2017 - 
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Artikel Nr. 144698
Wortanzahl 168
Redakteur: Mirko Stepan


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