Abseits öffentlicher Straßen gibt es keine Fahrerflucht
Wer mit seinem Auto abseits des öffentlichen Straßenverkehrs einen Schaden verursacht und sich dann aus dem Staub macht, begeht keine Fahrerflucht. Das entschied das Landgericht Arnsberg im Falle eines Fahrers, der ein Rolltor im Anlieferbereich auf einem Betriebsgelände beschädigt hatte und ohne seine Personalien zu hinterlassen wegfuhr.
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Groß-Gerau - 21.03.2017 -
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