Gesamtartikel

Vor dem Reiserecht sind nicht alle Gäste gleich

Der Reisende gilt zwar als willkommener Fahr- oder Fluggast, aber seine Rechte sind keineswegs für alle Verkehrsträger gesetzlich gleich definiert. Allerdings: Im Vergleich zum Ausland sind Reisende in Deutschland gut abgesichert.

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Groß-Gerau - 28.03.2017 - 
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Artikel Nr. 144892
Wortanzahl 255
Redakteur: Wolfgang Peters


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