Gesamtartikel

"Geister-Radler" müssen bei einem Unfall zahlen

Unter "Geisterfahrern" stellen sich die meisten Menschen Autofahrer vor. Doch diese gefährliche Spezies ist auch unter Radlern recht weit verbreitet. Und das kann für den Radfahrer bei einem Unfall richtig teuer werden, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts München zeigt.

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Groß-Gerau - 30.03.2017 - 
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Artikel Nr. 144943
Wortanzahl 154
Redakteur: Thomas Schneider


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