Gesamtartikel

Wildunfälle: Autofahrer müssen nicht für Beseitigung der Tiere zahlen

Autofahrer sind nach einem Wildunfall weder dazu verpflichtet, das angefahrene Tier von der Straße zu entfernen, noch müssen sie für die Beseitigung aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover hervor.

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Groß-Gerau - 07.04.2017 - 
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Artikel Nr. 145090
Wortanzahl 136
Redakteur: Thomas Schneider


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