Gesamtartikel

Sonderparkplätze für E-Autos: Wer nicht lädt, wird abgeschleppt

Sonder-Privilegien light: Elektroauto-Fahrer dürfen nur dann auf gesondert ausgezeichneten Parkflächen mit Ladesäule parken, wenn sie ihren Stromer auch tatsächlich aufladen. Tun sie das nicht, darf das Fahrzeug abgeschleppt werden.

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Groß-Gerau - 10.04.2017 - 
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Artikel Nr. 145094
Wortanzahl 153
Redakteur: Thomas Schneider


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