Gesamtartikel
Sonderparkplätze für E-Autos: Wer nicht lädt, wird abgeschleppt
Sonder-Privilegien light: Elektroauto-Fahrer dürfen nur dann auf gesondert ausgezeichneten Parkflächen mit Ladesäule parken, wenn sie ihren Stromer auch tatsächlich aufladen. Tun sie das nicht, darf das Fahrzeug abgeschleppt werden.
Textanfang:
Groß-Gerau - 10.04.2017 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 145094
Wortanzahl 153
Redakteur: Thomas Schneider
Bosch