Gesamtartikel

Mit den Inlineskatern lieber ohne Umweg zum Job

Arbeitnehmer haben die freie Auswahl: Ob sie zu Fuß, mit der Bahn, dem eigenen Auto oder mit Inlineskatern zur Arbeit kommen, spielt versicherungstechnisch keine Rolle. Doch gibt es dabei Regeln zu beachten, sonst droht Ärger.

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Groß-Gerau - 21.04.2017 - 
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Artikel Nr. 145244
Wortanzahl 138
Redakteur: Lars Wallerang


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