Gesamtartikel
Einfach abhauen, das geht gar nicht
Ob winzige Delle, fetter Kratzer, teurer Blechschaden oder schwerer Unfall mit Personenschäden, immer gilt: Unfallbeteiligte müssen warten und sollten immer die Polizei verständigen. Denn unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wird hart bestraft.
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Groß-Gerau - 12.05.2017 -
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Artikel Nr. 145548
Wortanzahl 103
Redakteur: Wolfgang Peters
TÜV