Was auf den Fotos im Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagen-Inserat zu sehen ist, gehört auch wirklich zum Angebot. Zu diesem Urteil kam jetzt das Landgericht Münster. Die alte Formel "gekauft wie gesehen" hat also auch im Internet-Zeitalter weiter Gültigkeit, berichtet das Fachmedium Gebrauchtwagen-Praxis.
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Groß-Gerau - 23.05.2017 -
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