Gesamtartikel
Recht: Unfallschaden nicht bagatellisieren
Wer bei dem Verkauf eines Autos schwere Vor-Schäden an dem Fahrzeug verschweigt, handelt arglistig. Er muss den Wagen zurücknehmen und dem Käufer den Preis zurück erstatten.
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Neustadt/Wied - 08.10.2002 -
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Artikel Nr. 14580
Wortanzahl 207
Redakteur: Michael Winterscheidt