Gesamtartikel
Schulbusse dürfen nachts starten
Wer in der Nähe einer Schule wohnt, muss den Lärm von frühmorgens startenden Schulbussen hinnehmen - wenn sein Haus nicht in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet steht. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße entschieden.
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Groß-Gerau - 14.06.2017 -
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Artikel Nr. 145989
Wortanzahl 128
Redakteur: Rudolf Huber
ADAC