Gesamtartikel

Raser: Mit Vollgas in den Knast

Illegale Autorennen sind keine Kavaliersdelikte. Seit der jüngsten Entscheidung des Bundestages gilt das Rasen auf öffentlichen Straßen als Straftat und kann mit Freiheitsentzug bestraft werden.

Textanfang:

Groß-Gerau - 29.06.2017 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 146221
Wortanzahl 174
Redakteur: Lars Wallerang


ADAC