Gesamtartikel

Gebrauchter mit Mängeln: Die Rechte des Händlers

Auch wenn ein Autohändler einen Gebrauchten vor dem Ankauf untersucht hat, kann er wegen Mängeln nachträglich vom Kauf zurücktreten. Das urteilte jetzt das Oberlandesgericht Hamm. Dabei ging es um einen Nissan Juke, den ein Kfz-Händler von einer Privatperson gekauft hatte. Die hatte versichert, der Wagen sei unfallfrei und habe noch seinen Originallack.

Textanfang:

Groß-Gerau - 05.07.2017 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 146292
Wortanzahl 139
Redakteur: Rudolf Huber


ADAC