Gesamtartikel
Autokauf: Nicht jeder Schönheitsfehler ist ein Mangel
Autokäufer werden immer anspruchsvoller, und so mancher erwägt schon bei kleinsten "Fehlern" eine Rückgabe oder fordert Schadensersatz. So zum Beispiel in einem Fall, den das Landgericht Bielefeld verhandelt hat. Der Kunde beanstandete uneinheitliche Glanzgrade der Chromzierleisten um die Fenster. Die Richter aber lehnten eine Entschädigung ab.
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Groß-Gerau - 10.07.2017 -
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Artikel Nr. 146369
Wortanzahl 132
Redakteur: Thomas Schneider
Thomas Schneider / mid