Gesamtartikel
Vorsicht Flugreisende: Kein Schadensersatz bei Airline-Wechsel
Kleine Änderung, weitreichende Folgen: Lässt eine europäische Airline einen Flug von einer nicht-europäischen Fluggesellschaft durchführen, entfällt für die Reisenden der Schutz durch die EU-Fluggastrechteverordnung. Diese haben dann beim Rückflug keinen Anspruch auf Schadensersatz bei Verspätungen oder Ausfällen.
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Groß-Gerau - 20.07.2017 -
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Artikel Nr. 146540
Wortanzahl 395
Redakteur: Thomas Schneider
Flughafen München