Gesamtartikel

Fahrrad-Versicherung: Vorsicht Nachtzeitklausel

Langfinger sind oft nachtaktiv. Für Besitzer von Fahrrädern kann das doppelt ärgerlich sein. Denn wird das Rad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gestohlen, greift mitunter die Nachtzeitklausel der Versicherungen. Darum lohnt sich ein Blick in den Vertrag.

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Groß-Gerau - 02.08.2017 - 
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Artikel Nr. 146714
Wortanzahl 187
Redakteur: Lars Wallerang


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