Wer in der freien Natur sein Zelt aufschlägt, verhält sich eigentlich rechtswidrig. Denn außerhalb von dafür vorgesehenen Arealen wie Campingplätzen ist es gesetzlich verboten, sich mal eben häuslich einzurichten. Doch es gibt Ausnahmen.
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Groß-Gerau - 02.08.2017 -
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