Gesamtartikel
Vollkasko greift nicht bei Unfall mit Anhänger
Eine Vollkasko-Versicherung muss Schäden, die Fahrer im Hängerbetrieb und ohne Fremdeinwirkung am eigenen Auto verursachen, nicht regulieren.
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Groß-Gerau - 15.08.2017 -
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Artikel Nr. 146904
Wortanzahl 100
Redakteur: Thomas Schneider
VW