Gesamtartikel
"Irreführendes" Blinken führt zu Mithaftung bei Unfall
Blinkmuffel sind ein Verkehrsrisiko, doch auch Übereifer ist hier kontraproduktiv - und auch rechtlich nicht folgenlos. So kann das Blinken an einer Kreuzung im Falle eines Unfalls zu einer Mithaftung führen, wenn der Fahrer dann doch nicht abbiegt.
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Groß-Gerau - 07.09.2017 -
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Artikel Nr. 147224
Wortanzahl 144
Redakteur: Thomas Schneider
DAV