Gesamtartikel

Kfz-Versicherung: Abschlepp-Unfall kann teuer werden

Wer mit seinem Auto liegenbleibt und abgeschleppt werden muss, sollte besonders vorsichtig zu Werke gehen. Denn wie ein Urteil des Oberlandesgerichts München zeigt, kommt bei einem Unfall die Versicherung möglicherweise nicht für den Schaden auf.

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Groß-Gerau - 12.10.2017 - 
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Artikel Nr. 147687
Wortanzahl 245
Redakteur: Mirko Stepan


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